Zum Inhalt springen

Lexikon

Lohnabrechnung 2026: Erstellung, Pflichtangaben & Fristen

EmmaVeröffentlicht Aktualisiert 8 Min. Lesezeit
Lohnabrechnung 2026: Erstellung, Pflichtangaben & Fristen | Ordio

Häufige Fragen zu Lohnabrechnung 2026

Was versteht man unter einer Lohnabrechnung?

Die Lohnabrechnung ist die monatliche Entgeltbescheinigung für zeit- oder leistungsabhängiges Entgelt. Sie listet Brutto, einzelne Abzüge (Steuern, Sozialversicherung), das gesetzliche Netto und den Auszahlungsbetrag. Für dich als Arbeitgeber ist sie Pflicht nach EBeSchV – als Nachweis für Beschäftigte, Finanzamt und Sozialversicherung.

Was muss auf einer Lohnabrechnung stehen?

Nach EBeSchV gehören mindestens auf jede Lohnabrechnung: Abrechnungszeitraum, Bruttoentgelt, jeder Abzug (LSt, Soli, KiSt, KV, PV, RV, AV), gesetzliches Netto, Auszahlungsbetrag, Steuer- und SV-Merkmale sowie Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Fehlende Pflichtfelder können bei Prüfungen beanstandet werden – kontrolliere deshalb die Standardausgabe deiner Lohnsoftware vor dem Versand.

Wann muss die Lohnabrechnung ausgehändigt werden?

Du übergibst die Entgeltbescheinigung spätestens zum Auszahlungstermin – in der Regel monatlich, zusammen mit der Lohnzahlung. Elektronisch per Portal oder PDF ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft Zugriff hat. Das Entgelt selbst ist nach § 614 BGB grundsätzlich am Monatsende fällig, sofern der Vertrag nichts Abweichendes regelt.

Was ist der Unterschied zwischen Lohn- und Gehaltsabrechnung?

Bei der Lohnabrechnung hängt das Brutto von Stunden oder Stückzahlen ab. Bei der Gehaltsabrechnung steht ein festes Monatsentgelt im Vordergrund. Abzugslogik und Pflichtangaben nach EBeSchV sind gleich – unterschiedlich ist vor allem die Bemessungsgrundlage im Kopfteil der Entgeltbescheinigung.

Wer erstellt die Lohnabrechnung?

Den Arbeitgeber trifft die Pflicht – du erstellst die Lohnabrechnung selbst, über interne Lohnbuchhaltung, Lohnsoftware oder einen Steuerberater. Auch mit Dienstleister bleibst du verantwortlich. Du lieferst Zeiterfassung und Stammdaten; ohne aktuelle ELStAM aus ELSTER ist der Lohnsteuerabzug nicht rechtskonform.

Was sind ELStAM – und was wurde aus der Lohnsteuerkarte?

Seit 2013 liefern ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) die Daten der früheren Papier-Lohnsteuerkarte. Steuerklasse, Freibeträge und KiSt-Merkmal kommen aus ELSTER. Du rufst sie für jeden Abrechnungslauf ab – veraltete Merkmale nach Heirat, Kind oder Jobwechsel führen zu falschem Netto auf der Lohnabrechnung.

Wie unterscheiden sich Netto und Auszahlungsbetrag?

Das gesetzliche Netto auf der Lohnabrechnung ergibt sich aus Brutto minus gesetzlichen Abzügen. Der Auszahlungsbetrag kann niedriger sein, wenn du Vorschüsse, Pfändungen, Betriebsdarlehen oder bAV-Beiträge buchst. Beide Beträge müssen auf der Abrechnung klar getrennt stehen – sonst entstehen Rückfragen im Team.

Gilt eine Lohnabrechnung auch für Minijobs?

Ja – auch Minijobber erhalten eine Entgeltbescheinigung. Es gelten abweichende SV-Regeln und die Grenze 603,01 € (2026). Pauschale Abgaben und Meldungen unterscheiden sich vom Vollzeitjob. Die Lohnabrechnung muss trotzdem alle EBeSchV-Pflichtangaben enthalten; vereinfachte Abrechnungen ersetzen keine prüfungssichere Dokumentation bei Betriebsprüfungen.

Brauche ich eine Vorlage oder Lohnsoftware?

Eine Vorlage zeigt nur den Aufbau einer Lohnabrechnung – für laufende Pflichten brauchst du Lohnsoftware oder einen Steuerberater mit aktuellen Tabellen und Meldungen. Ordio Payroll liefert Brutto-Daten und DATEV-Export; das volle Meldewesen und die Lohnsteuer-Anmeldung übernehmen viele Betriebe weiter extern.

Wie lange muss ich Lohnabrechnungen aufbewahren?

Bewahre Lohnabrechnungen und zugehörige Unterlagen revisionssicher auf. Je nach Dokument gelten im Steuer- und Sozialrecht mehrjährige Fristen (häufig sechs bis zehn Jahre). Digitale Archive mit Zugriffskontrolle und unveränderbarer Ablage sind möglich, wenn du den Prozess prüfungssicher dokumentierst.

Was bedeutet KUG auf der Lohnabrechnung?

KUG steht oft für den Ausgleich zum Kurzarbeitergeld: Du zahlst zunächst das volle Entgelt, die Agentur für Arbeit erstattet einen Teil. In der Lohnabrechnung erscheinen deshalb Sonderbezüge oder Ausgleichspositionen – sie müssen zur Meldung an die Agentur passen. Mehr zum Verfahren im Lexikon Kurzarbeitergeld.

Wie wird ein Firmenwagen in der Lohnabrechnung berücksichtigt?

Bei privater Nutzung entsteht ein geldwerter Vorteil, der monatlich in der Lohnabrechnung versteuert wird – häufig über die 1‑%-Regelung oder ein Fahrtenbuch. Die Lohnsoftware bucht Bezug oder Sachbezug; falsche Lohnarten führen zu Nachzahlungen. Details zu E-Auto und 1‑%-Regel im Lexikon Firmenwagen.