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Lexikon

Rufbereitschaft: Definition, Vergütung & Gesetz

EmmaVeröffentlicht Aktualisiert 12 Min. Lesezeit
Rufbereitschaft: Definition, Vergütung & Gesetz | Ordio

Häufige Fragen zu Rufbereitschaft

Muss Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag stehen?

Ja. Rufbereitschaft muss im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein – eine mündliche Absprache reicht nicht. Dort stehen Umfang, Erreichbarkeit, Vergütung und Anfahrtszeit. Ohne Vereinbarung darf dein Arbeitgeber keine Rufbereitschaft anordnen.

Ist Rufbereitschaft zustimmungspflichtig?

Die Rufbereitschaft als Pflicht muss im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen – ohne Grundlage darf sie nicht eingeführt werden. Ist sie vereinbart, leistest du sie auch ohne Zustimmung zu jedem einzelnen Abruf. Will dein Arbeitgeber sie nachträglich einführen, brauchst du in der Regel eine Vertragsänderung.

Was ist Rufbereitschaft?

Rufbereitschaft (auch Abrufbereitschaft) bedeutet: Du hältst dich außerhalb deiner regulären Arbeitszeit bereit, wählst deinen Aufenthaltsort selbst und kommst bei Abruf zum Betrieb. Sie unterscheidet sich vom Bereitschaftsdienst, bei dem der Arbeitgeber deinen Aufenthaltsort vorgibt.

Ist Rufbereitschaft am Wochenende erlaubt?

Ja, wenn Vertrag oder Tarif es vorsehen und du danach die gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Sonn- und Feiertagsruhe einhalten kannst. Plane faire Rotation, damit nicht immer dieselben Personen am Wochenende Rufbereitschaft haben.

Wie wird Rufbereitschaft vergütet?

Üblich sind Pauschalen pro Stunde oder Tag für die Bereitschaft sowie volle Vergütung für Wegzeit und Arbeit beim Abruf. Die Höhe und ob Zuschläge für Nacht oder Sonntag anfallen, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Ist Rufbereitschaft steuerfrei?

Rufbereitschaftspauschalen sind in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig. Sie sind nicht mit steuerfreien Zeitzuschlägen nach § 3b EStG gleichzusetzen. Details klärst du mit Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung.

Was ist der Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst?

Bei Rufbereitschaft wählst du deinen Aufenthaltsort; beim Bereitschaftsdienst bestimmt der Arbeitgeber, wo du bist. Bereitschaftsdienst zählt meist voll als Arbeitszeit, Rufbereitschaft wird oft mit Pauschalen abgegolten – außer die Freizeit ist stark eingeschränkt.

Kann Rufbereitschaft auch Arbeitszeit sein?

Grundsätzlich nein. Wenn deine Freizeit aber stark eingeschränkt ist – etwa ständige Erreichbarkeit oder sehr kurze Rückruffristen – kann sie wie Arbeitszeit gewertet werden. Gerichte prüfen das im Einzelfall.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Rufbereitschaft?

Maßgeblich sind ArbZG-Grenzen (tägliche Arbeitszeit, Ruhezeiten, Sonn- und Feiertagsruhe) sowie der Ausgleichszeitraum nach § 3 ArbZG. Rufbereitschaft ohne Abruf zählt nicht zur Arbeitszeit; Wegzeit und Arbeit beim Einsatz schon.

Kann ein Arbeitgeber verlangen, Rufbereitschaft zu leisten?

Wenn Rufbereitschaft vertraglich vereinbart ist, musst du sie leisten. Eine nachträgliche Einführung ohne Vertragsänderung ist nicht zulässig. Ablehnung bei bestehender Pflicht kann arbeitsrechtliche Folgen haben – einzelne Abrufe brauchen aber keine extra Zustimmung.

Wie lange darf Rufbereitschaft am Stück dauern?

Für die Bereitschaft selbst gibt es keine feste Gesamtdauer. Entscheidend sind Vertrag, faire Verteilung und ob nach Abrufen Ruhezeiten eingehalten werden. Die Summe aus Arbeit und Einsatz darf die ArbZG-Grenzen nicht überschreiten.

Wie lange muss ich bei Rufbereitschaft erreichbar sein?

Die Dauer und Erreichbarkeit legt der Arbeits- oder Tarifvertrag fest – etwa ein Nacht- oder Wochenendblock. Dort steht auch, wie die Alarmierung läuft (Anruf, SMS, Dienst-App) und innerhalb welcher Frist du am Betrieb sein musst. Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer der Rufbereitschaft, aber arbeitszeitrechtliche Grenzen bei Abrufen.

In welchen Branchen kommt Rufbereitschaft vor?

Typisch sind Gesundheitswesen, IT, Gastronomie, Sicherheitsdienst und Produktion. Überall dort, wo außerhalb der Kernzeiten kurzfristig Personal gebraucht wird.

Wie ist Rufbereitschaft im TVöD geregelt?

Im öffentlichen Dienst regelt der TVöD Rufbereitschaft mit tariflicher Pauschale für die Bereitschaft ohne Abruf. Wirst du abgerufen, zählt Dienstzeit inklusive Wegzeit in der Regel voll. Konkrete Beträge hängen von Entgeltgruppe und Dienstvereinbarung ab – Orientierung bietet das BVA-Merkblatt Rufbereitschaft.