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Ratgeber

Zeiterfassung Gesetz: Pflichten & Umsetzung

EmmaVeröffentlicht Aktualisiert 14 Min. Lesezeit
Zeiterfassung Gesetz: Pflichten & Umsetzung | Ordio

Häufige Fragen zu Zeiterfassung Gesetz

Was ist das Zeiterfassungsgesetz?

Umgangssprachlich meint das Zeiterfassungsgesetz die Pflicht, Arbeitszeiten zu dokumentieren. Ein eigenes Bundesgesetz mit diesem Namen gibt es bislang nicht — maßgeblich sind EuGH (2019), BAG (2022) und ArbZG/ArbSchG. Du erfasst Beginn, Ende und Pausen objektiv und bewahrst die Nachweise mindestens zwei Jahre auf.

Ist Zeiterfassung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 musst du als Arbeitgeber Arbeitszeiten systematisch erfassen — unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Umgangssprachlich spricht man vom Zeiterfassungsgesetz; rechtlich folgt die Pflicht aus EuGH, BAG und ArbZG. Das gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice. Einstieg im Betrieb: Arbeitszeiterfassung Pflicht.

Welche Pflichtangaben gehören in die Zeiterfassung?

Mindestens Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen — täglich und nachvollziehbar. Die Aufzeichnungen musst du mindestens zwei Jahre aufbewahren (Frist ab Ende des Entstehungsjahres). Tarif oder Betrieb können Zusatzangaben verlangen, z. B. Überstunden oder getrennte Zeiten bei Rufbereitschaft.

Ist elektronische Zeiterfassung Pflicht?

Nein — aktuell nicht. Stundenzettel, Excel oder Apps sind zulässig, wenn die Daten objektiv, verlässlich und zugänglich sind. Geplante Reformen diskutieren stärkere Digitalisierung in größeren Betrieben; verbindlich ist heute die BAG-Pflicht, nicht ein noch nicht verkündetes Gesetz. Bei Schichtbetrieb lohnt sich Digitalisierung oft praktisch.

Muss die Zeiterfassung minutengenau sein?

Eine minutengenaue Zeiterfassung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Üblich und in der Regel ausreichend ist ein 15-Minuten-Raster — wichtig ist, dass Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten nachweisbar bleiben. Für die Lohnabrechnung kann dein Vertrag genauere Werte verlangen; das ist unabhängig vom ArbZG-Nachweis.

Seit wann gilt die Zeiterfassungspflicht nach BAG?

Seit Veröffentlichung des BAG-Beschlusses vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) musst du bundesweit Arbeitszeiten dokumentieren. Die Zeiterfassungspflicht gilt bereits heute — nicht erst mit einem künftigen Zeiterfassungsgesetz. Warte nicht auf den Bundestag; Einführung, Fristen und Betriebspraxis findest du im Ratgeber Arbeitszeiterfassung Pflicht.

Welche Bußgelder drohen bei fehlender Zeiterfassung?

Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können nach ArbZG § 22 mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich trägst du ohne Dokumentation die Beweislast in Streit über Überstunden — fehlende Nachweise können zu Nachzahlungen führen. Die Gewerbeaufsicht kann die Einführung eines Systems anordnen.

Kann ich die Zeiterfassung an mein Team delegieren?

Ja. Beschäftigte dürfen Zeiten selbst erfassen — per App, Terminal oder Stundenzettel. Du bleibst als Arbeitgeber verantwortlich für Vollständigkeit und Richtigkeit und solltest Stichproben, Freigaben und klare Korrekturregeln vorsehen. Ohne Kontrolle riskierst du Lücken bei Prüfungen und Überstunden-Streit.

Gilt Zeiterfassung auch bei Vertrauensarbeitszeit?

Ja. Vertrauensarbeitszeit ersetzt nicht die Dokumentationspflicht — du brauchst auch hier belastbare Ist-Zeiten mit Beginn, Ende und Pausen. Dein Team kann selbst buchen; du prüfst ArbZG-Grenzen und führst bei Bedarf Stichproben. Das BAG hat klargestellt: Flexibilität ja, aber ohne Nachweis riskierst du Bußgelder. Mehr: Vertrauensarbeitszeit.

Was darf der Betriebsrat bei der Zeiterfassung mitbestimmen?

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei Beginn, Ende und Verteilung der täglichen Arbeitszeit sowie bei der Ausgestaltung des Systems — z. B. Softwarewahl, Speicherung, Auswertung und Zugriffe. Die gesetzliche Pflicht selbst kann der Betriebsrat nicht blockieren; er gestaltet die Umsetzung mit. Kläre die Einführung frühzeitig.

Ist Zeiterfassung mit Excel erlaubt?

Grundsätzlich ja — Excel oder Papier sind zulässig, wenn Beginn, Ende und Pausen vollständig dokumentiert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Ab Schichtbetrieb oder mehreren Standorten ist Software oft sicherer und prüfbarer. Vor- und Nachteile: Zeiterfassung mit Excel.

Gilt die Zeiterfassungspflicht im Homeoffice?

Ja. Auch remote musst du Beginn, Ende und Pausen dokumentieren — die Zeiterfassungspflicht gilt nicht nur vor Ort. Vereinbare schriftlich, wann Arbeitszeit startet und endet (z. B. erster Task, nicht pauschale Erreichbarkeit). App oder Browser-Stempel reichen, wenn der Prozess für alle klar ist.