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Lexikon

Kündigungsfrist: BGB, Probezeit & TVöD-Kontext

EmmaVeröffentlicht Aktualisiert 10 Min. Lesezeit
Kündigungsfrist: BGB, Probezeit & TVöD-Kontext | Ordio

Häufige Fragen zu Kündigungsfrist

Was ist eine Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Zugang der Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses – im Arbeitsrecht, nicht bei Mietverträgen. Gesetzlich mindestens vier Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 BGB), sofern Vertrag oder Tarif nichts Längeres vorsieht.

Wie berechnet man die Kündigungsfrist?

Maßgeblich sind Zugangstag, kündigende Partei, Betriebszugehörigkeit sowie ggf. Probezeit oder Tarif. Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang (§ 187 BGB); außerhalb der Probezeit endet die ordentliche Kündigung zum 15. oder Monatsende. Das Enddatum prüfst du im Kündigungsfrist-Rechner.

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder Monatsende – unabhängig von der Betriebszugehörigkeit, sofern der Vertrag keine längere Frist vorsieht. Die verlängerte AG-Staffel nach § 622 Abs. 2 BGB gilt nicht für Arbeitnehmer-Kündigungen.

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitgeber?

Vier Wochen Grundfrist, bei längerer Betriebszugehörigkeit bis zu sieben Monate zum Monatsende (Staffel § 622 Abs. 2 BGB). Ab zwei Jahren Zugehörigkeit beginnt die Verlängerung – Details in der Tabelle im Artikel.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?

Zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB), maximal in den ersten sechs Monaten, wenn eine Probezeit vereinbart ist. Nicht weiter verkürzbar.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja. Nach § 623 BGB brauchst du die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier – E-Mail oder ein einfacher Scan reichen in der Regel nicht. Dokumentiere den Zugang per Übergabe oder Einschreiben.

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Nur bei wichtigem Grund (§ 626 BGB), innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Umstände. Ohne ordentliche Frist – hohe Anforderungen an Begründung und Beweise.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Tarifvertrag oder TVöD?

Tarifverträge (z. B. TVöD im öffentlichen Dienst) können längere oder abweichende Fristen vorsehen. Sie gelten, wenn das Arbeitsverhältnis tariflich gebunden ist – mindestens die gesetzliche Mindestfrist muss eingehalten werden.

Wie lang ist die Kündigungsfrist nach 10 oder 12 Jahren?

Für Arbeitnehmer weiterhin vier Wochen (ohne längere Vertragsklausel). Kündigt der Arbeitgeber nach 10–12 Jahren, beträgt die Frist vier Monate zum Monatsende; nach 12–15 Jahren fünf Monate.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Teilzeit oder Minijob?

Die gleichen Fristen wie bei Vollzeit – maßgeblich ist die Betriebszugehörigkeit, nicht der Arbeitsumfang.

Gilt die Kündigungsfrist bei befristeten Verträgen?

Das Arbeitsverhältnis endet mit der Befristung. Ordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich; die reguläre §-622-Frist greift hier nicht für das planmäßige Auslaufen.

Kann die Kündigungsfrist verkürzt werden?

Nein – gesetzliche Mindestfristen (vier Wochen, in der Probezeit zwei Wochen) dürfen nicht unterschritten werden. Längere Fristen sind vertraglich oder tariflich möglich.

Was passiert, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird?

Liegt der Beendigungstermin zu früh, ist die ordentliche Kündigung in der Regel unwirksam – das Arbeitsverhältnis läuft weiter. Du brauchst eine neue Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift und korrektem Termin; E-Mail oder Scan ersetzen sie nicht.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?

Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Frist nach § 622 BGB (oder einer längeren vertraglichen oder tariflichen Frist). Die außerordentliche (fristlose) Kündigung nach § 626 BGB erfordert einen wichtigen Grund und muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis ausgesprochen werden – ohne ordentliche Frist.

Ab wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?

Am Kalendertag nach dem Zugang der unterschriebenen Kündigung (§ 187 BGB). Maßgeblich ist, wann die andere Partei die Erklärung erhalten hat – nicht, wann du sie abschickst. Den Endtermin prüfst du im Kündigungsfrist-Rechner.

Gilt die Kündigungsfrist auch ohne Kündigungsschutz?

Ja. Die Fristen nach § 622 BGB gelten auch in Kleinbetrieben oder vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit im KSchG. Kündigungsschutz und Kündigungsfrist sind getrennte Fragen: Die Frist regelt den Termin, das KSchG die soziale Rechtfertigung einer Kündigung.