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Lexikon

Auszubildende: Rechte, Pflichten & Betreuung

EmmaVeröffentlicht Aktualisiert 9 Min. Lesezeit
Auszubildende: Rechte, Pflichten & Betreuung | Ordio

Häufige Fragen zu Auszubildende

Was versteht man unter Auszubildenden (Azubis)?

Auszubildende (Azubis) sind Personen in einer staatlich anerkannten Berufsausbildung nach dem BBiG. Sie lernen den Beruf vor allem im Betrieb und ergänzend in der Berufsschule. Für dich als Arbeitgeber sind Azubis vollwertige Beschäftigte – mit eigenen Rechten, Pflichten und deinen Nachweis- und Betreuungspflichten ab dem ersten Tag.

Welche Rechte gelten für Auszubildende im Betrieb?

Auszubildende haben unter anderem Anspruch auf angemessene Vergütung (mindestens die gesetzliche Mindeststufe), bezahlten Urlaub, Freistellung für die Berufsschule und eine Ausbildung nach der jeweiligen Ausbildungsordnung. Du musst Ausbildungsnachweise führen und bei Minderjährigen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) einhalten. Tarifliche Zusatzleistungen können darüber hinausgehen.

Welche Pflichten haben Azubis gegenüber dem Ausbildungsbetrieb?

Azubis müssen sich ernsthaft um den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit bemühen, Weisungen des Ausbilders befolgen und an betrieblichen sowie schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Sie wahren Betriebsgeheimnisse und behandeln Lehrmittel sorgfältig. Wiederholte Pflichtverletzungen können Abmahnungen oder im Extremfall eine Kündigung nach BBiG nach sich ziehen – dokumentiere deshalb Konflikte früh.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei der Ausbildung?

Du benennst einen geeigneten Ausbilder, erstellst einen Ausbildungsplan und vermittelst die Inhalte der Ausbildungsordnung – das ist die Kernaufgabe der Betreuung. Dazu gehören sichere Arbeitsbedingungen, realistische Einsätze in der Linie, Ausbildungsnachweise und Zeit für Feedback. Ohne strukturierte Betreuung leidet die Ausbildungsqualität – und im Streitfall fehlen dir Belege gegenüber Kammer oder Berufsschule.

Dürfen Auszubildende in Schichtarbeit eingesetzt werden?

Ja, wenn Beruf und Organisation es erlauben. Unter 18 Jahren gilt das JArbSchG mit strengen Grenzen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Volljährige Azubis unterliegen dem Arbeitszeitgesetz. Markiere Berufsschultage im Dienstplan und vermeide Spätschichten vor frühem Unterricht – sonst verletzt du leicht § 15 BBiG.

Wie wird Berufsschulzeit angerechnet?

Nach § 15 BBiG zählt der Berufsschulunterricht inklusive Pausen und des Weges als Arbeitszeit, höchstens acht Stunden am Tag. Liegen an einem Berufsschultag mindestens fünf Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten vor, darfst du den Azubi an diesem Tag nicht mehr im Betrieb beschäftigen. Trage solche Tage deshalb klar in Planung und Zeiterfassung ein.

Müssen Arbeitszeiten von Auszubildenden erfasst werden?

Du dokumentierst Arbeitszeit im Betrieb und die relevanten Schulzeiten so vollständig wie bei anderen Beschäftigten. Das ist Grundlage für Vergütung, Ausgleichszeiten und Prüfungen. Im Schichtbetrieb vermeidest du mit einer zentralen Zeiterfassung typische Fehler wie nicht erfasste Berufsschultage oder fehlende Pausen – und entlastest Ausbilder und Lohnbuchhaltung.

Welche Kündigungsfrist gilt für Auszubildende?

Für Auszubildende gelten eigene Kündigungsregeln im BBiG – nicht die üblichen BGB-Fristen allein. Fristen, Form und zulässige Gründe sind streng geregelt; Probezeit und außerordentliche Kündigung haben Sonderregeln. Vor einer Kündigung prüfst du Vertrag, Ausbildungsstand und Kammeranforderungen – Details im Lexikon Kündigungsfrist.

Wie viel Urlaub haben Auszubildende?

Urlaub richtet sich nach Bundesurlaubsgesetz und Ausbildungsvertrag; die konkrete Anzahl kann je nach Lehrjahr und Betrieb variieren – im dritten Lehrjahr oft wie bei Vollbeschäftigten. Plane Urlaub mit HR und Schichtplanung gemeinsam, damit Betrieb und Berufsschule nicht kollidieren. Vertiefende Hinweise und Sonderfälle findest du im Lexikon Urlaubsanspruch.

Welche Ausbildungsvergütung ist gesetzlich vorgeschrieben?

Du musst mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen; sie wird jährlich angepasst. Aktuelle Beträge nach Lehrjahr findest du beim BIBB bzw. bei der Bundesregierung. Tarifverträge oder freiwillige Zusatzleistungen können höher liegen – kommuniziere das transparent in Stellenanzeigen.

Ist ein Trainee ein Auszubildender?

Meist nein: Ein Traineeprogramm ist häufig ein befristetes Einstiegsprogramm nach Studium oder für Quereinsteiger – ohne anerkanntes BBiG-Verhältnis mit Berufsschule und Kammerprüfung. Auszubildende hingegen haben einen Ausbildungsvertrag, durchlaufen eine offizielle Ausbildungsordnung und legen eine Abschlussprüfung ab. Verwechsle die Begriffe nicht in Stellenanzeigen und Verträgen.